Kommunale Selbstverwaltung

Ebenen der staatlichen Organisation

Der Staat ist in verschiedene Instanzen gegliedert, die unterschiedliche Aufgaben übernehmen. An oberster Stelle steht in Deutschland der Bund, bestehend aus 16 Bundesländern (13 Flächenländern und 3 Stadtstaaten). Die Bundesrepublik Deutschland gehört der Europäischen Union an.

Pyramidengliederung EU Bund Länder Stadtstaaten Kreise Gemeinden Kreisfreie Städte
Interaktive Pyramiden-Gliederung der Bundesrepublik
Europäische Union

Wahlberechtigt zum Europäischen Parlament sind alle Bürger*innen eines Mitgliedstaates (in Deutschland ab 18 Jahre). Das EP wurde zuletzt 2019 für fünf Jahre gewählt.

Hanse Office als Vertretung zur EU
Bundesebene

Mit der Wahl am 26. September 2021 werden die Abgeordneten des 20. Deutschen Bundestages bestimmt. Die Wahlberechtigten für die Wahl zum Deutschen Bundestag (alle 4 Jahre) müssen nach dem Bundeswahlgesetz

  • die deutsche Staatsangehörigkeit haben
  • mindestens 18 Jahre alt sein
Landesebene

Die nächste Wahl der Abgeordneten des 20. Schleswig-Holsteinischen Landestages findet 2022 statt. Die Wahlberechtigten für die Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag (alle 5 Jahre) müssen nach dem Landeswahlgesetz

  • die deutsche Staatsangehörigkeit haben
  • mindestens 16 Jahre alt sein
  • seit mindestens sechs Wochen ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthaltsort in Schleswig-Holstein haben
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Kommunalebene

Der Begriff Kommune ist gesetzlich nicht definiert. Üblicherweise werden darunter Gemeinden, Städte, Kreise und deren Ämter zusammengefasst.
Die Kommunalwahlen finden alle fünf Jahre statt. Die nächste Wahl ist auf 2023 festgelegt. Die Wahlberechtigten für die Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein zur Bildung der Gemeinde- und Kreisvertretungen müssen nach dem Gemeinde- und Kreiswahlgesetz des Landes Schleswig-Holstein:

  • EU-Bürger*in sein
  • mindestens 16 Jahre alt sein
  • seit mindestens sechs Wochen ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthaltsort in Schleswig-Holstein haben
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Kreise

Die Gemeinden/Städte erledigen zwar viele Aufgaben, doch manche Aufgaben übersteigen häufig das Leistungsvermögen zahlreicher kleiner Gemeinden. Deshalb gibt es als eine weitere oberhalb der Gemeindeebene angesiedelte kommunale Verwaltungseinheit - die Kreise. Zwischen dem Kreis und den Gemeinden gibt es keine Über- oder Unterordnung. Sie arbeiten bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben partnerschaftlich und eng zusammen.

Kreis Wähler Kreistag Kreispräsident Landrat Kreisverwaltung Hauptausschuss Fachausschüsse
Aufbau eines Kreises (Klicke auf ein Element für weitere Erklärungen)

Kreis Segeberg

Zum Kreisgebiet des Kreises Segeberg gehören insgesamt 95 Gemeinden, davon 7 amtsfreie Gemeinden, nämlich die Städte Bad Segeberg, Bad Bramstedt, Wahlstedt, Kaltenkirchen und Norderstedt (große kreisangehörige Stadt) sowie die Gemeinden Ellerau und Henstedt-Ulzburg. Diese Gemeinden / Städte sind hauptamtlich verwaltet.
Die anderen 88 Gemeinden werden durch die 8 Ämter [Bad Bramstedt-Land (14), Bornhöved (8), Itzstedt (6 + Tangstedt, Kreis Stormarn), Kaltenkirchen-Land (6), Kisdorf (9), Leezen (12 + Forstgutsbezirk Buchholz), Boostedt-Rickling (6) und Trave-Land (27)] geführt. Hierbei steht die Zahl in den Klammern für die Anzahl an Gemeinden, die die einzelnen Ämter betreuen. Jede Gemeinde für sich ist ehrenamtlich verwaltet.

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Karte Kreis Segeberg
Karte von Kreis Segeberg (Stand 2012; Quelle: Kreis Segeberg)

Ämter

Ämter haben die Aufgabe, Gemeinden bei der praktischen Durchführung von Aufgaben zu entlasten und diese wirtschaftlicher und leistungsfähiger auszugestalten.
Es gibt amtsfreie Gemeinden und jene, die einem Amt angehören. Diese werden durch das Amt unterstützt, was insbesondere bei kleineren (auch ehrenamtlich verwalteten) Gemeinden nützlich ist.

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Hauptamtlich verwaltete Gemeinden

Nach der Landesverfassung (§ 46) sind Gemeinden berechtigt und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, in ihrem Gebiet alle öffentlichen Aufgaben in eigener Verantwortung zu erfüllen, soweit die Gesetze nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen. Eben dies entspricht dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung.

Gemeinde
Aufbau einer Gemeinde (Klicke auf ein Element für weitere Erklärungen)
Wähler Bürgervorsteher Gemeindevertretung Bürgermeister Gemeindeverwaltung
Unterschied zwischen Stadt und Gemeinde

Städte sind Gemeinden mit Stadtrecht (§ 59 ff. Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein - GO). Es handelt sich in Abhängigkeit von bestimmten Vorgaben also nur um eine andere Bezeichnung einer Gemeinde. Stadtrechte werden beantragt und verliehen. Im Kreis Segeberg gibt es fünf Städte (Bad Bramstedt, Bad Segeberg, Kaltenkirchen, Norderstedt, Wahlstedt). Die Aufgaben einer Stadtverwaltung entsprechen denen einer Gemeindeverwaltung.
Norderstedt hat die Eigenschaft einer „Großen kreisangehörigen Stadt“. Die Stadtverwaltung übernimmt damit einige Aufgaben der Kreisverwaltung. An der Spitze der Verwaltung steht hier der*die Oberbürgermeister*in. Die Stadtvertretung wird von einem*r Stadtpräsidenten*in geleitet.


Ehrenamtlich verwalteten Gemeinden

Kleine Gemeinden haben meist nicht die erforderliche Einwohner*innen-Zahl, um z.B. hauptamtliche Verwaltungen aufzustellen. Zum einen müssen diese bezahlt werden, aber es müssen auch zunächst Angestellte unter den wenigen Einwohner*innen gefunden werden. Für solche Fälle gibt es ehrenamtlich verwaltete Gemeinden, in denen die Ehrenamtlichen die Gemeinde nebenher in ihrer Freizeit betreuen.

In ehrenamtlich verwalteten Gemeinden ist der*die Bürgermeister*in zugleich Vorsitzende*r der Gemeindevertretung. So hat der*die ehrenamtliche Bürgermeister*in noch einen anderen Beruf.
Ämter übernehmen für ehrenamtlich verwaltete Gemeinden die Verwaltungsaufgaben. Das Amt Itzstedt, zum Beispiel, verwaltet die Segeberger Gemeinden Seth, Oering, Sülfeld, Nahe, Kayhude und Itzstedt.


Kommunale Selbstverwaltung als Verfassungselement

Auszug aus Artikel 28 des Grundgesetzes:
„In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muss das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. (…) Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung.“

Kreistagsabgeordnete, Stadt- und Gemeindevertreter*innen sind Volksvertreter*innen im Sinne des Grundgesetzes. Sie handeln in ihrer Tätigkeit nach ihrer freien, durch das öffentliche Wohl bestimmten, Überzeugung. Sie sind ehrenamtlich tätig und erhalten dafür eine Entschädigung.


Aufgabenverteilung

Da eine Instanz, wie z.B. der Bundesregierung, nicht alle Aufgaben und Probleme Deutschlands übernehmen kann und deren Lösung auch von regionalen Aspekten abhängt, werden die Aufgaben hierbei auf die Instanzen verteilt. Daraus folgt, dass diese untereinander kommunizieren müssen, um übergreifende Aufgaben zu bewältigen. Ein Beispiel hierfür ist der Bau einer Autobahn, die durch mehrere Bundesländer verläuft.

Beispiele für Aufgaben der Kreise und der Kommunen
Aufgaben des Kreises Aufgaben der Kommunen Aufgaben des Kreises im Auftrag des Landes
  • Kreissporthallen- und Verbände
  • Anteilige Finanzierung der Volkshochschulen
  • Kreisfahrbücherei
  • Rettungsdienst
  • Anteilige Finanzierung von Kindergärten
  • Kreisstraßen
  • Kreisfeuerwehrzentralen, Unterstützung des Feuerwehrverbandes
  • Abfallentsorgung, Mülldeponie
  • Schulen → Berufsschulen, Förderzentren
  • Sport → Sportanlagen, Schwimmbäder
  • Volkshochschulen, z.T. als Vereine geführt
  • Örtliche Büchereien
  • Sozialstationen
  • Kindergärten, z.T. durch Kirche und Wohlfahrtsorganisationen
  • Gemeindestraßen
  • Freiwillige Feuerwehren → Gerätehäuser, Fahrzeuge
  • Kläranlagen, Wasserwerke
  • Grund-, Haupt- und Realschulen, Gymnasien
  • Schulsozialarbeit
  • Sozial- und Jugendhilfe
  • Bauaufsicht (Erteilung von Baugenehmigungen)
  • Natur- und Umweltschutz, Wasserwirtschaft
  • Gesundheitsamt, Seuchenvorbeugung und Bekämpfung, Jugendmedizinischer Dienst
  • Kfz-Zulassung, Führerscheine, Verkehrsaufsicht, Geschwindigkeitsüberwachung
  • Lebensmittelüberwachung, tierärztlicher Dienst
  • Unterbringung von Geflüchteten, Aussiedler*innen und Asylbewerber*innen
  • Ausländeramt, Aufenthaltsgenehmigungen, Arbeitsgenehmigungen

Kontakt

E-Mail: info@segeberg.de

Oder nutze das Kontakt-Formular auf der Seite des Kreises Segeberg: Kontakt Kreis Segeberg


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